Maßnahmenbereiche
Im Rahmen des Zukunftsprogramms Wirtschaft beraten die Regionalgeschäftsstellen über eine Förderung der so genannten regionalen Projekte und nehmen Ihre Anträge entgegen (im Wesentlichen Schwerpunkte 3 und 4). Ihre Projektidee sollte in einen der unten aufgeführten Maßnahmenbereiche passen.
Für die Förderung dieser Projekte ist Voraussetzung, dass sie qualitativ - und möglichst auch quantitativ messbare - Beiträge zur Strukturverbesserung entsprechend den regionalen Entwicklungszielen leisten, indirekte und/oder direkte positive Beschäftigungseffekte in der Region erzielen und somit einen Beitrag zur Zielerreichung des Zukunftsprogramms Wirtschaft leisten.
- Technologie- u. Gründerzentren
- Berufsbildungsstätten und Einrichtungen der Weiterbildung / Weiterbildungsverbünde
- Unterstützung von Entwicklungsprozessen der Regionen, der regionalen Kooperationen sowie der Wirtschaft und Optimierung von Beratungs- und Dienstleistungsinfrastrukturen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)
- Familienbewusste Personalpolitik
- Multifunktionale Einrichtungen
- Gewerbegebiete
- Altlastensanierung und Flächenrecycling
- Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein
- Hafeninfrastruktur und Flughäfen
- Tourismus
- Entwicklung von Infrastrukturen im Zusammenhang mit der Artenvielfalt und Natura 2000
- Netzwerke zwischen Kultur und Wirtschaft
- Nachhaltige Stadtentwicklung
- Küstenschutz
Ansprechpartner für Hochschul- und Forschungsprojekte (Schwerpunkt 1) ist das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr.
Zu einzelbetrieblichen Fördermöglichkeiten (Schwerpunkt 2) beraten die Wirtschaftsförderungsgesellschaften sowie die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB).