Maßnahmenbereiche

Im Rahmen des Zukunftsprogramms Wirtschaft beraten die Regionalgeschäftsstellen über eine Förderung der so genannten regionalen Projekte und nehmen Ihre Anträge entgegen (im Wesentlichen Schwerpunkte 3 und 4). Ihre Projektidee sollte in einen der unten aufgeführten Maßnahmenbereiche passen.

Für die Förderung dieser Projekte ist Voraussetzung, dass sie qualitativ - und möglichst auch quantitativ messbare - Beiträge zur Strukturverbesserung entsprechend den regionalen Entwicklungszielen leisten, indirekte und/oder direkte positive Beschäftigungseffekte in der Region erzielen und somit einen Beitrag zur Zielerreichung des Zukunftsprogramms Wirtschaft leisten.

  1. Technologie- u. Gründerzentren
  2. Berufsbildungsstätten und Einrichtungen der Weiterbildung / Weiterbildungsverbünde
  3. Unterstützung von Entwicklungsprozessen der Regionen, der regionalen Kooperationen sowie der Wirtschaft und Optimierung von Beratungs- und Dienstleistungsinfrastrukturen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)
  4. Familienbewusste Personalpolitik
  5. Multifunktionale Einrichtungen
  6. Gewerbegebiete
  7. Altlastensanierung und Flächenrecycling
  8. Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein
  9. Hafeninfrastruktur und Flughäfen
  10. Tourismus
  11. Entwicklung von Infrastrukturen im Zusammenhang mit der Artenvielfalt und Natura 2000
  12. Netzwerke zwischen Kultur und Wirtschaft
  13. Nachhaltige Stadtentwicklung
  14. Küstenschutz

Ansprechpartner für Hochschul- und Forschungsprojekte (Schwerpunkt 1) ist das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr.

Zu einzelbetrieblichen Fördermöglichkeiten (Schwerpunkt 2) beraten die Wirtschaftsförderungsgesellschaften sowie die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB).