Antragstellung
Antragsberechtigte Projektträger
Das Zukunftsprogramm Wirtschaft zielt grundsätzlich auf eine Förderung von Gebietskörperschaften, Wirtschaftsförderungsgesellschaften oder Einrichtungen bzw. Unternehmen des öffentlichen oder privaten Rechts als Träger ab. Als Träger des Projektes bzw. der Maßnahme kommen insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Betracht.
Die Regionalgeschäftsstelle ist zuständig für die Beratung von öffentlichen Projektträgern in der Region Süd-Ost.
Für die Beratung von Unternehmen im Hinblick auf Förderung stehen die Wirtschaftsförderungsgesellschaften der Region sowie die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB) zur Verfügung.
Die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) berät Unternehmen zu Fragen der Innovationsförderung.
Hochschulen und Forschungseinrichtungen können sich direkt mit dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr in Verbindung setzen.
10 Schritte von der Projektidee bis zur Umsetzung
- Sie stellen Ihre Projektidee der Regionalgeschäftsstelle vor, am besten mit einer kurzen schriftlichen Projektskizze.
- Die Regionalgeschäftsstelle unterstützt Sie bei der Konkretisierung Ihrer Projektidee, gibt eine erste Einschätzung zur Förderfähigkeit, unterstützt Sie bei der Antragstellung und leitet das förmliche Antragsverfahren ein.
- Die Regionalgeschäftsstelle leitet Ihren Antrag an das Koordinierungsreferat für das Zukunftsprogramm im Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein weiter.
- Der Antrag geht von dort zur Prüfung an das zuständige Fachreferat und wird mit einer fachlichen Stellungnahme versehen.
- Ihr Projektantrag wird dem Regionalbeirat Süd-Ost von der
Regionalgeschäftsstelle vorgestellt. - Der Regionalbeirat diskutiert Ihre Projektidee in ihrem lokalen und regionalen Zusammenhang und gibt Ihrem Projekt eine regionale Priorität.
- Die vom Regionalbeirat erarbeitete Prioritätenliste wird an das Wirtschaftsministerium weitergeleitet.
- Der Wirtschaftsminister entscheidet über die Förderung Ihres Projektantrages auf der Basis der Vorlage des Koordinierungsreferates und unter Berücksichtigung der fachlichen Stellungnahmen und der Prioritätenliste des Regionalbeirates.
- Das zuständige Fachreferat erteilt bei einer positiven Förderentscheidung und bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen den Zuwendungsbescheid für Ihr Projekt.
- Sie beginnen mit der Umsetzung des Projektes.
Förderantrag
Die Antragstellung bei der Regionalgeschäftsstelleerfolgt mithilfe eines Antragsformulars. Dem Antrag ist eine ausführliche Projektdarstellung beizufügen, die folgende Bestandteile enthalten soll:
- Beschreibung und Ziel des Projektes
- umfassende Situationsanalyse / Problemdarstellung sowie eine detaillierte Lösungsbeschreibung (Ist-/Soll-Darstellung),
- Darstellung des Projektbeitrags zur Zielerreichung des Zukunftsprogramm Wirtschaft (qualitative und quantitative Beschreibung der strukturverbessernden Effekte sowie der direkten und indirekten Beschäftigungseffekte)
- zeitliche Durchführung des Projektes,
- Kosten- und Finanzierungsplan mit Aussagen zu Folgekosten und ggf. Wirtschaftlichkeitsberechnung
Dem Antrag ist eine vom Projektträger zu unterzeichnende „Anlage zum Antrag“ und bei GRW-förderfähigen Projekten ein GRW-Antragsformular beizufügen. Je nach Maßnahmenbereich können weitere Unterlagen erforderlich sein. Der vollständige Antrag ist in dreifacher Ausfertigung bei der Regionalgeschäftsstelle einzureichen.
Antragsformulare erhalten Sie auf Anfrage bei der Regionalgeschäftsstelle oder Sie finden die Formulare im Downloadbereich auf dieser Seite.
Förderhöhe
Die Förderquote beträgt in der Regel 50 %. Abweichungen sind je nach Maßnahmenbereich möglich. Näheres regelt die jeweilige Förderrichtlinie. Auskünfte dazu erhalten Sie bei Ihrer Regionalgeschäftsstelle